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618.56 CH-SO

§ 10 Reglement über die Beiträge an den Brandschutz und die Elementarschadenprävention (Beitragsreglement Prävention) - Beitragsgegenstand und Beitragshöhe

Brandschutz (§ 65 GVV) - Freiwillige bauliche und technische Brandschutzmassnahmen in bestehenden Gebäuden (§ 65 Abs. 1 Bst. b GVV) - Brandschutztüren in horizontalen und vertikalen Fluchtwegen
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§ 10 Beitragsreglement Prävention · Beitragsgegenstand und Beitragshöhe

1. Beitragsgegenstand ist der Einbau von neuen Brandschutztüren EI30/E30 in bestehenden horizontalen und vertikalen Fluchtwegen oder der Ersatz von bestehenden Abschlüssen in horizontalen und vertikalen Fluchtwegen durch neue Brandschutztüren EI30/E30.

2. Pro neue Brandschutztüre EI30/E30 wird ein Pauschalbeitrag von 1'000 Franken gewährt.

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