618.56
CH-SO
§ 10 Reglement über die Beiträge an den Brandschutz und die Elementarschadenprävention (Beitragsreglement Prävention) - Beitragsgegenstand und Beitragshöhe
Brandschutz (§ 65 GVV) - Freiwillige bauliche und technische Brandschutzmassnahmen in bestehenden Gebäuden (§ 65 Abs. 1 Bst. b GVV) - Brandschutztüren in horizontalen und vertikalen Fluchtwegen
§ 10 Beitragsreglement Prävention · Beitragsgegenstand und Beitragshöhe
1. Beitragsgegenstand ist der Einbau von neuen Brandschutztüren EI30/E30 in bestehenden horizontalen und vertikalen Fluchtwegen oder der Ersatz von bestehenden Abschlüssen in horizontalen und vertikalen Fluchtwegen durch neue Brandschutztüren EI30/E30.
2. Pro neue Brandschutztüre EI30/E30 wird ein Pauschalbeitrag von 1'000 Franken gewährt.