618.181
CH-SO
§ 8 Prämientarif der Solothurnischen Gebäudeversicherung
Gutschrift
§ 8 Prämientarif der Solothurnischen Gebäudeversicherung
1. Ungeachtet ihrer Höhe werden sämtliche Gutschriften rückerstattet. Bei bestehenden Ausständen zugunsten der Solothurnischen Gebäudeversicherung erfolgt jedoch eine Verrechnung der Gutschrift.