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618.181 CH-SO

§ 8 Prämientarif der Solothurnischen Gebäudeversicherung

Gutschrift
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§ 8 Prämientarif der Solothurnischen Gebäudeversicherung

1. Ungeachtet ihrer Höhe werden sämtliche Gutschriften rückerstattet. Bei bestehenden Ausständen zugunsten der Solothurnischen Gebäudeversicherung erfolgt jedoch eine Verrechnung der Gutschrift.

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