618.181
CH-SO
§ 4 Prämientarif der Solothurnischen Gebäudeversicherung
Allgemeines
§ 4 Prämientarif der Solothurnischen Gebäudeversicherung
1. Beschwerden gegen die Festsetzung der Prämie sind innerhalb von 10 Tagen seit Bekanntgabe schriftlich zuhanden der Verwaltungskommission einzureichen.