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618.181 CH-SO

§ 4 Prämientarif der Solothurnischen Gebäudeversicherung

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§ 4 Prämientarif der Solothurnischen Gebäudeversicherung

1. Beschwerden gegen die Festsetzung der Prämie sind innerhalb von 10 Tagen seit Bekanntgabe schriftlich zuhanden der Verwaltungskommission einzureichen.

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