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618.181 CH-SO

§ 3 Prämientarif der Solothurnischen Gebäudeversicherung

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§ 3 Prämientarif der Solothurnischen Gebäudeversicherung

1. Der Prämiensatz wird in Rappen pro 1'000 Franken des Versicherungswertes bemessen. Er wird auf eine Stelle nach dem Komma gerundet.

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