618.181
CH-SO
§ 3 Prämientarif der Solothurnischen Gebäudeversicherung
Allgemeines
§ 3 Prämientarif der Solothurnischen Gebäudeversicherung
1. Der Prämiensatz wird in Rappen pro 1'000 Franken des Versicherungswertes bemessen. Er wird auf eine Stelle nach dem Komma gerundet.