618.115.1
CH-SO
Kanton Solothurn 618.115.1
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Solothurn
Gesetzestext (3 Artikel)
§ 1 Beitritt der Solothurnischen Gebäudeversicherung zum Schweizerischen Pool für Erdbebenversicherung
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1. Die Solothurnische Gebäudeversicherung wird ermächtigt, dem Schweizerischen Pool für Erdbebenversicherung vom 5. Dezember 1978 beizutreten.
§ 2 Beitritt der Solothurnischen Gebäudeversicherung zum Schweizerischen Pool für Erdbebenversicherung
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1. Die Verwaltung der Solothurnischen Gebäudeversicherung wird mit dem Vollzug beauftragt.
§ 3 Beitritt der Solothurnischen Gebäudeversicherung zum Schweizerischen Pool für Erdbebenversicherung
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1. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.