618.114
CH-SO
§ 7 Verordnung über die Entschädigung des Verwaltungsrates der Solothurnischen Gebäudeversicherung - Überprüfung der Ansätze
§ 7 Verordnung über die Entschädigung des Verwaltungsrates der Solothurnischen Gebäudeversicherung · Überprüfung der Ansätze
1. Die Ansätze können periodisch überprüft und bei erheblichen Änderungen der Marktverhältnisse entsprechend angepasst werden.