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618.114 CH-SO

§ 7 Verordnung über die Entschädigung des Verwaltungsrates der Solothurnischen Gebäudeversicherung - Überprüfung der Ansätze

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§ 7 Verordnung über die Entschädigung des Verwaltungsrates der Solothurnischen Gebäudeversicherung · Überprüfung der Ansätze

1. Die Ansätze können periodisch überprüft und bei erheblichen Änderungen der Marktverhältnisse entsprechend angepasst werden.

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