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CH-SO
§ 3 Verordnung über die Entschädigung des Verwaltungsrates der Solothurnischen Gebäudeversicherung - Sitzungsgeld
§ 3 Verordnung über die Entschädigung des Verwaltungsrates der Solothurnischen Gebäudeversicherung · Sitzungsgeld
1. Für Sitzungen des Verwaltungsrates erhält das Verwaltungsratspräsidium ein Sitzungsgeld von 400 Franken pro Halbtag, und die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten ein Sitzungsgeld von 200 Franken pro Halbtag.
2. Für alle weiteren Sitzungen, zum Beispiel von Ausschüssen des Verwaltungsrates oder von Beteiligungsgesellschaften, werden allen Mitgliedern des Verwaltungsrates, auch den Präsidien der Ausschüsse, Sitzungsgelder von 200 Franken pro Halbtag ausbezahlt.