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§ 2 Verordnung über die Entschädigung des Verwaltungsrates der Solothurnischen Gebäudeversicherung - Höhe des Jahreshonorars

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§ 2 Verordnung über die Entschädigung des Verwaltungsrates der Solothurnischen Gebäudeversicherung · Höhe des Jahreshonorars

1. Das Jahreshonorar beträgt

a) für das Verwaltungsratspräsidium 20'000 Franken;

b) für die Mitglieder des Verwaltungsrates 12'500 Franken;

c) für den Vorsitz eines Ausschusses zusätzlich 2'000 Franken;

d) für den Einsitz in den Verwaltungsrat einer Beteiligungsgesellschaft der Solothurnischen Gebäudeversicherung zusätzlich 2'000 Franken. Mit Ausnahme der Spesenvergütung sind die Entschädigungen der Beteiligungsgesellschaft der Solothurnischen Gebäudeversicherung abzuliefern.

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