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§ 6 Reglement über die Schätzung von Versicherungswert und Schäden (Schätzungsreglement) - Minimaler Versicherungswert (§ 13 Abs. 2 GVG)

Schätzung der Versicherungswerte
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§ 6 Schätzungsreglement · Minimaler Versicherungswert (§ 13 Abs. 2 GVG)

1. Gebäude mit einem Versicherungswert unter 10’000 Franken werden nicht in die Gebäudeversicherung aufgenommen.

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