Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
618.112.23 CH-SO

Kanton Solothurn 618.112.23

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Solothurn
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Die Gesamtversicherungssummen aller Gebäude für das Jahr 2025 werden aufgrund der geringen Teuerung weiterhin 157.4 % (Basis 1988 / 100 %) betragen.

1. Die Direktion der SGV wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses beauftragt.

1. Dieser Beschluss erfolgt mangels Übergangsbestimmung und unter Vorbehalt einer anderslautenden Beschlussfassung durch den neuen Verwaltungsrat der Solothurnischen Gebäudeversicherung (§ 7 des neuen Gesetzes über die Gebäudeversicherung, den Brandschutz und die Elementarschadenprävention, die Feuerwehr und den Elementarschadenfonds (Gebäudeversicherungsgesetz) vom 20. März 2024, welches am 1. Januar 2025 in Kraft tritt).

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