618.112.21
CH-SO
Kanton Solothurn 618.112.21
4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Solothurn
Gesetzestext (4 Artikel)
1. Die Berechnung der Gebäudeversicherungswerte wird auf den neuen Zürcher Baukostenindex vom Oktober 1988 = 100 Punkte umgestellt.
1. Die Grundeinschätzung auf dieser Basis entspricht der bisherigen Grundeinschätzung (Basis: Juni 1939 = 100%) mit einem Teuerungsausgleich von 656,7% und einer Gesamtversicherung von 756,7%.
1. Die Verwaltung der Gebäudeversicherung wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.
1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1991 in Kraft.