Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
618.112.21 CH-SO

Kanton Solothurn 618.112.21

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Solothurn
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Die Berechnung der Gebäudeversicherungswerte wird auf den neuen Zürcher Baukostenindex vom Oktober 1988 = 100 Punkte umgestellt.

1. Die Grundeinschätzung auf dieser Basis entspricht der bisherigen Grundeinschätzung (Basis: Juni 1939 = 100%) mit einem Teuerungsausgleich von 656,7% und einer Gesamtversicherung von 756,7%.

1. Die Verwaltung der Gebäudeversicherung wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

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