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618.111 GVG CH-SO

§ 2 Gesetz über die Gebäudeversicherung, den Brandschutz und die Elementarschadenprävention, die Feuerwehr und den Elementarschadenfonds (Gebäudeversicherungsgesetz, GVG) - Aufgaben

Die Solothurnische Gebäudeversicherung - Rechtsstellung, Aufgaben und Mittel
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§ 2 Gebäudeversicherungsgesetz, GVG · Aufgaben

1. Die SGV versichert die Gebäude auf dem Gebiet des Kantons Solothurn gegen Feuer- und Elementarschäden zu möglichst günstigen Prämien.

2. Sie fördert die Prävention und die Abwehr von Feuer- und Elementarschäden (Intervention).

3. Sie erfüllt die ihr durch Gesetz übertragenen Aufgaben als kantonale Brandschutz- und Feuerwehrbehörde.

4. Sie erlässt die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Verfügungen.

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