618.111
GVG
CH-SO
§ 2 Gesetz über die Gebäudeversicherung, den Brandschutz und die Elementarschadenprävention, die Feuerwehr und den Elementarschadenfonds (Gebäudeversicherungsgesetz, GVG) - Aufgaben
Die Solothurnische Gebäudeversicherung - Rechtsstellung, Aufgaben und Mittel
§ 2 Gebäudeversicherungsgesetz, GVG · Aufgaben
1. Die SGV versichert die Gebäude auf dem Gebiet des Kantons Solothurn gegen Feuer- und Elementarschäden zu möglichst günstigen Prämien.
2. Sie fördert die Prävention und die Abwehr von Feuer- und Elementarschäden (Intervention).
3. Sie erfüllt die ihr durch Gesetz übertragenen Aufgaben als kantonale Brandschutz- und Feuerwehrbehörde.
4. Sie erlässt die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Verfügungen.