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618.111 GVG CH-SO

§ 1 Gesetz über die Gebäudeversicherung, den Brandschutz und die Elementarschadenprävention, die Feuerwehr und den Elementarschadenfonds (Gebäudeversicherungsgesetz, GVG) - Rechtsform und Sitz

Die Solothurnische Gebäudeversicherung - Rechtsstellung, Aufgaben und Mittel
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§ 1 Gebäudeversicherungsgesetz, GVG · Rechtsform und Sitz

1. Die Solothurnische Gebäudeversicherung (SGV) ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Solothurn.

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