Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
617.11 CH-SO

§ 1 Gesetz über die Privatisierung der Solothurner Kantonalbank - Grundsatz

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (4 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Gesetz über die Privatisierung der Solothurner Kantonalbank · Grundsatz

1. Die Kantonalbank wird in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft überführt, an der sich der Kanton höchstens als Minderheitsaktionär beteiligen darf.

2. Zu diesem Zweck kann sie auf dem Wege der Fusion im Sinne von Artikel 748 OR oder auf andere Weise in die Nachfolgegesellschaft überführt werden.

Grundsatz § 2 Gesetz über die Privatisierung der Solothurner Kantonalbank →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →