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§ 97 Gebührentarif (GT) - Medizinische Staatshaftung

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Staatskanzlei
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§ 97 GT · Medizinische Staatshaftung

1. Die Gebühren für Verfügungen über die medizinische Staatshaftung nach §§ 19bis ff. des Spitalgesetzes (SpiG) vom 12. Mai 2004 betragen 100-5'000 Franken.

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