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615.11 GTCG CH-SO

§ 96 Gebührentarif (GT) - Enteignung

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Staatskanzlei
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§ 96 GT · Enteignung

1. Die Gebühren betragen für einen Entscheid über die Enteignung durch

a) den Kantonsrat 500-3'000

b) den Regierungsrat 100-1'000

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