615.11
GTCG
CH-SO
§ 96 Gebührentarif (GT) - Enteignung
Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Staatskanzlei
§ 96 GT · Enteignung
1. Die Gebühren betragen für einen Entscheid über die Enteignung durch
a) den Kantonsrat 500-3'000
b) den Regierungsrat 100-1'000