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615.11 GTCG CH-SO

§ 95 Gebührentarif (GT) - Begnadigung

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Staatskanzlei
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§ 95 GT · Begnadigung

1. Die Gebühren betragen für einen Entscheid über die Begnadigung durch

a) den Kantonsrat 100-5'000

b) den Regierungsrat 100-3'000

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