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§ 94 Gebührentarif (GT) - Notariat

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Staatskanzlei
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§ 94 GT · Notariat

1. Die Gebühren betragen für die

a)* Ermächtigung zur Ausübung des Notariats

1.* wenn keine besonderen Abklärungen erforderlich sind: 250

2.* wenn besondere Abklärungen erforderlich sind: 250-10'000

b) Befreiung eines Notars von der Schweigepflicht: 100-2'000

c)* Löschung der Ermächtigung zur Ausübung des Notariats

1.* auf eigenes Gesuch: 350

2.* nicht auf eigenes Gesuch: 350-10'000

d)* Entgegennahme der Notariatsakten zur Aufbewahrung: 100-5'000

e)* Eintragung und Löschung eines Notars im Schweizerischen Register der Urkundspersonen: 200

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