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615.11 GTCG CH-SO

§ 93 Gebührentarif (GT) - Substitution

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Staatskanzlei
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§ 93 GT · Substitution

1. Die Gebühren für die Bewilligung nach § 10 Absatz 1 des Gesetzes über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen (Anwaltsgesetz, AnwG) vom 10. Mai 2000 (Substitution) betragen 100-500 Franken.

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