615.11
GTCG
CH-SO
§ 92 Gebührentarif (GT) - Rechtspraktikum und Prüfungen
Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Staatskanzlei
§ 92 GT · Rechtspraktikum und Prüfungen
1. Die Gebühren betragen für
a) die Zulassung zu einem Rechtspraktikum: 100
b) die Abänderung oder den Abbruch eines Rechtspraktikums: 100
c) die Verlängerung der Prüfungsfrist: 100
d) das Ablegen von Prüfungen als
1. Rechtsanwalt: 800
2. Notar: 500
3. Gerichtsschreiber: 300
e) die Wiederholung einer
1. schriftlichen Prüfung: 100
2. mündlichen Prüfung: 200