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§ 92 Gebührentarif (GT) - Rechtspraktikum und Prüfungen

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Staatskanzlei
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§ 92 GT · Rechtspraktikum und Prüfungen

1. Die Gebühren betragen für

a) die Zulassung zu einem Rechtspraktikum: 100

b) die Abänderung oder den Abbruch eines Rechtspraktikums: 100

c) die Verlängerung der Prüfungsfrist: 100

d) das Ablegen von Prüfungen als

1. Rechtsanwalt: 800

2. Notar: 500

3. Gerichtsschreiber: 300

e) die Wiederholung einer

1. schriftlichen Prüfung: 100

2. mündlichen Prüfung: 200

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