615.11
GTCG
CH-SO
§ 90 Gebührentarif (GT) - Patenturkunde
Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Staatskanzlei
§ 90 GT · Patenturkunde
1. Die Gebühren für das Ausstellen einer Patenturkunde oder eines Duplikates für Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsschreiber betragen 100 Franken.