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615.11 GTCG CH-SO

§ 90 Gebührentarif (GT) - Patenturkunde

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Staatskanzlei
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§ 90 GT · Patenturkunde

1. Die Gebühren für das Ausstellen einer Patenturkunde oder eines Duplikates für Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsschreiber betragen 100 Franken.

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