Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
615.11 GTCG CH-SO

§ 89 Gebührentarif (GT) - Gebühren des Staatsarchives

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Staatskanzlei
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (175 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 89 GT · Gebühren des Staatsarchives

1. Die Gebühren betragen für

a) Archivalische und genealogische Nachforschungen: 50-5'000

b) Abschriften, Übersetzungen, Transkriptionen sowie deren Bescheinigungen oder Beglaubigungen: 50-5'000

c) Rückvergrösserung ab Mikrofilmlesegerät

1. Format A4: 1.50

2. Format A3: 2

d)* Reproduktion von Archivgut: 40

e)* Ausleihe von Archivgut zu Ausstellungszwecken (pro Stück): 50-1000

f)* Fotokopien und Scans (pro Seite): 1

← § 88 GT Gebührentarif (GT) - Gebührenpflicht § 90 GT →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →