615.11
GTCG
CH-SO
§ 86 Gebührentarif (GT) - Beglaubigungen
Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Soziale Sicherheit
§ 86 GT · Beglaubigungen
1. Die Gebühren für die Beglaubigung oder das Einholen einer auswärtigen Beglaubigung betragen 50 Franken.