Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
615.11 GTCG CH-SO

§ 85 Gebührentarif (GT) - Vollstreckungen

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Soziale Sicherheit
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (175 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 85 GT · Vollstreckungen

1. Die Gebühren für Vollstreckungen von Verfügungen, Entscheiden oder Urteilen betragen 300-5'000 Franken.

← § 84 GT Gebührentarif (GT) - Gebührenpflicht § 86 GT →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →