Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
615.11 GTCG CH-SO

§ 84 Gebührentarif (GT) - Betriebs- und Taxbewilligungen nach der Sozialgesetzgebung

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Soziale Sicherheit
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (175 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 84 GT · Betriebs- und Taxbewilligungen nach der Sozialgesetzgebung

1. Die Gebühren für Betriebs- und Taxbewilligungen nach der Sozialgesetzgebung betragen 100-1'000 Franken. Vorbehalten bleibt § 41 Absatz 1 Buchstaben gbis und i.

← § 83 GT Gebührentarif (GT) - Gebührenpflicht § 85 GT →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →