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§ 78 Gebührentarif (GT) - Verordnung über den Natur- und Heimatschutz

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Raumplanung
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§ 78 GT · Verordnung über den Natur- und Heimatschutz

1. Die Gebühren für eine Ausnahmebewilligung nach der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 14. November 1980 betragen 100-1'000 Franken.

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