615.11
GTCG
CH-SO
§ 72 Gebührentarif (GT) - Rayonverbot, Meldeauflage, Polizeigewahrsam und Mobilfunklokalisierung
Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Öffentliche Sicherheit
§ 72 GT · Rayonverbot, Meldeauflage, Polizeigewahrsam und Mobilfunklokalisierung
1. Die Gebühren für Verfügungen über Rayonverbote, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam (Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom 15. November 2007) betragen 100-500 Franken.
2. Wird zum Vollzug einer Massnahme nach den Artikeln 23l-23o des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) vom 21. März 1997 eine Mobilfunklokalisierung angeordnet, kann der terroristische Gefährder zu teilweisem oder vollem Kostenersatz verpflichtet werden.