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615.11 GTCG CH-SO

§ 70 Gebührentarif (GT) - Häusliche Gewalt

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Öffentliche Sicherheit
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§ 70 GT · Häusliche Gewalt

1. Die Gebühren für Verfügungen über Wegweisung und Rückkehrverbot bei häuslicher Gewalt (§ 37ter des Gesetzes über die Kantonspolizei vom 23. September 1990) betragen 100-1'000 Franken.

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