615.11
GTCG
CH-SO
§ 70 Gebührentarif (GT) - Häusliche Gewalt
Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Öffentliche Sicherheit
§ 70 GT · Häusliche Gewalt
1. Die Gebühren für Verfügungen über Wegweisung und Rückkehrverbot bei häuslicher Gewalt (§ 37ter des Gesetzes über die Kantonspolizei vom 23. September 1990) betragen 100-1'000 Franken.