615.11
GTCG
CH-SO
§ 65 Gebührentarif (GT) - Motorfahrräder und Kleinmotorräder
Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Öffentliche Sicherheit
§ 65 GT · Motorfahrräder und Kleinmotorräder
1. Die Gebühren für die technische Kontrolle eines Motorfahrrades betragen 120 Franken.
2. Die Gebühren für Geschwindigkeitskontrollen von Kleinmotorrädern nach Artikel 14 Buchstabe b Ziffer 1 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) vom 19. Juni 1995, beispielsweise mittels Prüfrolle, betragen 50 Franken.