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615.11 GTCG CH-SO

§ 65 Gebührentarif (GT) - Motorfahrräder und Kleinmotorräder

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Öffentliche Sicherheit
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§ 65 GT · Motorfahrräder und Kleinmotorräder

1. Die Gebühren für die technische Kontrolle eines Motorfahrrades betragen 120 Franken.

2. Die Gebühren für Geschwindigkeitskontrollen von Kleinmotorrädern nach Artikel 14 Buchstabe b Ziffer 1 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) vom 19. Juni 1995, beispielsweise mittels Prüfrolle, betragen 50 Franken.

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