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615.11 GTCG CH-SO

§ 60 Gebührentarif (GT) - Mobile Alarmanlagen und Diebesfallen

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Öffentliche Sicherheit
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§ 60 GT · Mobile Alarmanlagen und Diebesfallen

1. Die Gebühren betragen für das

a) Einrichten von mobilen Alarmanlagen 100-800

b) Einrichten von Diebesfallen 50-300

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