615.11
GTCG
CH-SO
§ 60 Gebührentarif (GT) - Mobile Alarmanlagen und Diebesfallen
Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Öffentliche Sicherheit
§ 60 GT · Mobile Alarmanlagen und Diebesfallen
1. Die Gebühren betragen für das
a) Einrichten von mobilen Alarmanlagen 100-800
b) Einrichten von Diebesfallen 50-300