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615.11 GTCG CH-SO

§ 56 Gebührentarif (GT) - Filmvorführungen

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Öffentliche Sicherheit
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§ 56 GT · Filmvorführungen

1. Die Gebühren für die Bewilligung zur Eröffnung oder die Umwandlung eines Betriebes der Filmvorführung und Entzug dieser Bewilligung betragen 200-1'000 Franken.

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