615.11
GTCG
CH-SO
§ 56 Gebührentarif (GT) - Filmvorführungen
Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Öffentliche Sicherheit
§ 56 GT · Filmvorführungen
1. Die Gebühren für die Bewilligung zur Eröffnung oder die Umwandlung eines Betriebes der Filmvorführung und Entzug dieser Bewilligung betragen 200-1'000 Franken.