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615.11 GTCG CH-SO

§ 55 Gebührentarif (GT) - Sprengstoffverordnung

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Öffentliche Sicherheit
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§ 55 GT · Sprengstoffverordnung

1. Die Gebühren nach der Vollzugsverordnung zur Bundesgesetzgebung über explosionsgefährliche Stoffe (Kantonale Sprengstoffverordnung) vom 1. Mai 1984 betragen 50-200 Franken.

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