615.11
GTCG
CH-SO
§ 51 Gebührentarif (GT) - Gebühren der Gemeinden für Viehmärkte (Höchstansätze)
Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Landwirtschaft
§ 51 GT · Gebühren der Gemeinden für Viehmärkte (Höchstansätze)
1. An Viehmärkten betragen die Gebühren der Gemeinden für
a) Tiere der Pferdegattung pro Stück 6
b) Tiere der Rindergattung über 3 Monate pro Stück 6
c) Tiere der Rindergattung bis 3 Monate pro Stück 3
d) Kleinvieh pro Stück 3