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615.11 GTCG CH-SO

§ 51 Gebührentarif (GT) - Gebühren der Gemeinden für Viehmärkte (Höchstansätze)

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Landwirtschaft
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§ 51 GT · Gebühren der Gemeinden für Viehmärkte (Höchstansätze)

1. An Viehmärkten betragen die Gebühren der Gemeinden für

a) Tiere der Pferdegattung pro Stück 6

b) Tiere der Rindergattung über 3 Monate pro Stück 6

c) Tiere der Rindergattung bis 3 Monate pro Stück 3

d) Kleinvieh pro Stück 3

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