Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
615.11 GTCG CH-SO

§ 48 Gebührentarif (GT) - Bewilligung der Zerstückelung von Grundstücken

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Landwirtschaft
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (175 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 48 GT · Bewilligung der Zerstückelung von Grundstücken

1. Die Gebühren für die Bewilligung der Zerstückelung von Grundstücken betragen

a) ohne Subventionsrückerstattung 100-250

b) mit Subventionsrückerstattung 150-400

← § 47 GT Gebührentarif (GT) - Gebührenpflicht § 49 GT →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →