Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
615.11 GTCG CH-SO

§ 47 Gebührentarif (GT) - Bewilligung, Genehmigung, Einspracheentscheid

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Landwirtschaft
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (175 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 47 GT · Bewilligung, Genehmigung, Einspracheentscheid

1. Die Gebühren betragen für

a) die Bewilligung einer kürzeren Pachtdauer für landwirtschaftliche Liegenschaften: 50-300

b) die Bewilligung der Fortsetzung der Pacht: 50-300

c) die Bewilligung der parzellenweisen Verpachtung: 50-300

d) die Genehmigung des Pachtzinses für ein landwirtschaftliches Gewerbe: 50-600

e) einen Einspracheentscheid nach Artikel 43 und 44 des Bundesgesetzes über die landwirtschaftliche Pacht (LPG) vom 4. Oktober 1985: 100-2'000

← § 46 GT Gebührentarif (GT) - Gebührenpflicht § 48 GT →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →