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§ 44 Gebührentarif (GT) - Aufsichts- und disziplinarrechtliche Massnahmen und Entzug von Bewilligungen

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Gesundheit
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§ 44 GT · Aufsichts- und disziplinarrechtliche Massnahmen und Entzug von Bewilligungen

1. Die Gebühren für aufsichts- und disziplinarrechtliche Massnahmen und für den Entzug von Berufsausübungs- und Betriebsbewilligungen sowie von anderen Bewilligungen betragen 200-5'000 Franken.

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