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615.11 GTCG CH-SO

§ 43 Gebührentarif (GT) - Kontrollen und Massnahmen

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Gesundheit
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§ 43 GT · Kontrollen und Massnahmen

1. Die Gebühren betragen für durchgeführte Kontrollen von Praxen, Betrieben, Studios, Salons, Solarien und Verkaufsstellen (mit Berichterstattung), für deren Vor- und Nachbereitung sowie für in diesem Zusammenhang angeordnete Massnahmen 100-6'000 Franken.

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