615.11
GTCG
CH-SO
§ 43 Gebührentarif (GT) - Kontrollen und Massnahmen
Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Gesundheit
§ 43 GT · Kontrollen und Massnahmen
1. Die Gebühren betragen für durchgeführte Kontrollen von Praxen, Betrieben, Studios, Salons, Solarien und Verkaufsstellen (mit Berichterstattung), für deren Vor- und Nachbereitung sowie für in diesem Zusammenhang angeordnete Massnahmen 100-6'000 Franken.