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§ 40 Gebührentarif (GT) - Berufsausübungsbewilligungen und weitere Bewilligungen im Zusammenhang mit der Berufsausübung

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Gesundheit
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§ 40 GT · Berufsausübungsbewilligungen und weitere Bewilligungen im Zusammenhang mit der Berufsausübung

1. Die Gebühren für die Erteilung oder die Verweigerung der Berufsausübungsbewilligung sowie weiterer Bewilligungen im Zusammenhang mit der Berufsausübung betragen für

a)* in eigener fachlicher Verantwortung ausgeübte Tätigkeiten: 300-1'000

b)* ...

c)* ...

d)* Stellvertreter und Stellvertreterinnen: 100-500

2. Die Gebühren für die Prüfung und die Bescheinigung, dass ein Inhaber oder eine Inhaberin einer Berufsausübungsbewilligung nach Vollendung des 75. Altersjahres in physischer und psychischer Hinsicht eine einwandfreie Berufsausübung zu gewährleisten vermag, betragen 100-500 Franken.

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