Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
615.11 GTCG CH-SO

§ 38 Gebührentarif (GT) - Gemeinden

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Gemeinden
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (175 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 38 GT · Gemeinden

1. Für folgende Dienstleistungen des Amtes für Gemeinden ist eine Gebühr geschuldet

a) Bewilligung zur Bildung einer neuen Gemeinde und Genehmigung von Gebietsveränderungen (Grenzbereinigung oder Änderung im Bestand), soweit damit nicht ein Gemeindezusammenschluss bezweckt wird: 1'000-10'000

b) Revisionen von Jahresrechnungen, Untersuchungen bei Unordnung und gesetzwidrigen Zuständen in Gemeinden: 200-10'000

c) Entzug der Selbstverwaltung: 1'000-10'000

← § 36 GT Gebührentarif (GT) - Gebührenpflicht § 40 GT →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →