615.11
GTCG
CH-SO
§ 38 Gebührentarif (GT) - Gemeinden
Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Gemeinden
§ 38 GT · Gemeinden
1. Für folgende Dienstleistungen des Amtes für Gemeinden ist eine Gebühr geschuldet
a) Bewilligung zur Bildung einer neuen Gemeinde und Genehmigung von Gebietsveränderungen (Grenzbereinigung oder Änderung im Bestand), soweit damit nicht ein Gemeindezusammenschluss bezweckt wird: 1'000-10'000
b) Revisionen von Jahresrechnungen, Untersuchungen bei Unordnung und gesetzwidrigen Zuständen in Gemeinden: 200-10'000
c) Entzug der Selbstverwaltung: 1'000-10'000