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615.11 GTCG CH-SO

§ 36 Gebührentarif (GT) - Energiefachstelle

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Energiefachstelle
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§ 36 GT · Energiefachstelle

1. Die Gebühr für eine Verfügung nach der Energiegesetzgebung des Bundes und des Kantons beträgt 250-1'500 Franken.

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