615.11
GTCG
CH-SO
§ 36 Gebührentarif (GT) - Energiefachstelle
Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Energiefachstelle
§ 36 GT · Energiefachstelle
1. Die Gebühr für eine Verfügung nach der Energiegesetzgebung des Bundes und des Kantons beträgt 250-1'500 Franken.