615.11
GTCG
CH-SO
§ 35 Gebührentarif (GT) - Bürgerrecht und Zivilstand
Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Bürgerrecht und Zivilstand
§ 35 GT · Bürgerrecht und Zivilstand
1. Folgende Gebühr ist geschuldet für
a) das Erteilen des Kantonsbürgerrechts, pro Gesuch: 200-3'000
b) die Entlassung aus dem Kantonsbürgerrecht, pro Gesuch: 100-1'000
c) die Adoptionsverfügung: 600-2'000
d) die Bewilligung einer Namensänderung: 300-1'200