Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
615.11 GTCG CH-SO

§ 35 Gebührentarif (GT) - Bürgerrecht und Zivilstand

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Bürgerrecht und Zivilstand
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (175 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 35 GT · Bürgerrecht und Zivilstand

1. Folgende Gebühr ist geschuldet für

a) das Erteilen des Kantonsbürgerrechts, pro Gesuch: 200-3'000

b) die Entlassung aus dem Kantonsbürgerrecht, pro Gesuch: 100-1'000

c) die Adoptionsverfügung: 600-2'000

d) die Bewilligung einer Namensänderung: 300-1'200

← § 34 GT Gebührentarif (GT) - Gebührenpflicht § 36 GT →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →