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615.11 GTCG CH-SO

§ 31 Gebührentarif (GT) - Anwaltskammer

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Anwaltskammer
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§ 31 GT · Anwaltskammer

1. Die Anwaltskammer erhebt folgende Gebühren

a)* Entscheide betreffend Eintragung oder Löschung im kantonalen Anwaltsregister oder in einer gesetzlich vorgesehenen Liste

1.* Eintragung, wenn keine besonderen Abklärungen erforderlich sind, oder Löschung auf eigenes Gesuch: 400

2.* Eintragung, wenn besondere Abklärungen erforderlich sind, oder Löschung nicht auf eigenes Gesuch: 400-10'000

b) andere Entscheide: 100-10'000

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