615.11
GTCG
CH-SO
§ 31 Gebührentarif (GT) - Anwaltskammer
Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Anwaltskammer
§ 31 GT · Anwaltskammer
1. Die Anwaltskammer erhebt folgende Gebühren
a)* Entscheide betreffend Eintragung oder Löschung im kantonalen Anwaltsregister oder in einer gesetzlich vorgesehenen Liste
1.* Eintragung, wenn keine besonderen Abklärungen erforderlich sind, oder Löschung auf eigenes Gesuch: 400
2.* Eintragung, wenn besondere Abklärungen erforderlich sind, oder Löschung nicht auf eigenes Gesuch: 400-10'000
b) andere Entscheide: 100-10'000