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§ 27 Gebührentarif (GT) - Verschiedene Verrichtungen

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Amtschreibereien
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§ 27 GT · Verschiedene Verrichtungen

1. Folgende Gebühren sind für verschiedene Verrichtungen geschuldet

a) Beglaubigung: 20

b) Elektronische Beglaubigung: 30

c) Beurkundungen, wenn keine besondere Gebühr vorgesehen ist: 10-2'000

d) Entgegennahme, Aufbewahrung und Auszahlung von Geldern pro 1'000 Franken oder Teile davon: 3, min. 5, max. 2'000

e) Entgegennahme und Aufbewahrung von Wertpapieren oder Gegenständen: 10-400

f) Aufbewahrung einer letztwilligen Verfügung oder einer Mitteilung nach § 18 EG ZGB: 50

g) Grundbuchauszug mit oder ohne Bescheinigung: 15-500

h) Grundbuchauszug "Basis" via Terravis (Daten gemäss Art. 26 GBV): 2

i) Grundbuchauszug "Erweitert" via Terravis (alle digitalen Grundbuchdaten des Hauptbuchs): 5

j) schriftliche oder mündliche Auskünfte aus Registern an Auskunftssuchende, welche sie regelmässig oder geschäftsmässig verlangen (Banken, Kreditauskunfteien, usw.), je Auskunft: 15-500

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