§ 27 Gebührentarif (GT) - Verschiedene Verrichtungen
§ 27 GT · Verschiedene Verrichtungen
1. Folgende Gebühren sind für verschiedene Verrichtungen geschuldet
a) Beglaubigung: 20
b) Elektronische Beglaubigung: 30
c) Beurkundungen, wenn keine besondere Gebühr vorgesehen ist: 10-2'000
d) Entgegennahme, Aufbewahrung und Auszahlung von Geldern pro 1'000 Franken oder Teile davon: 3, min. 5, max. 2'000
e) Entgegennahme und Aufbewahrung von Wertpapieren oder Gegenständen: 10-400
f) Aufbewahrung einer letztwilligen Verfügung oder einer Mitteilung nach § 18 EG ZGB: 50
g) Grundbuchauszug mit oder ohne Bescheinigung: 15-500
h) Grundbuchauszug "Basis" via Terravis (Daten gemäss Art. 26 GBV): 2
i) Grundbuchauszug "Erweitert" via Terravis (alle digitalen Grundbuchdaten des Hauptbuchs): 5
j) schriftliche oder mündliche Auskünfte aus Registern an Auskunftssuchende, welche sie regelmässig oder geschäftsmässig verlangen (Banken, Kreditauskunfteien, usw.), je Auskunft: 15-500