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§ 24 Gebührentarif (GT) - Erbrecht

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Amtschreibereien
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§ 24 GT · Erbrecht

1. Folgende Gebühren sind für Dienstleistungen im Erbrecht geschuldet

a) Errichtung oder Änderung einer öffentlichen letztwilligen Verfügung oder eines Erbvertrages: 200-6'000

b) Ausarbeitung eines Entwurfes für eine eigenhändige letztwillige Verfügung (einschliesslich Beratung): 50-3'000

c) Aufhebung einer öffentlichen letztwilligen Verfügung oder eines Erbvertrages: 100-400

d) Bewilligung eines öffentlichen Inventars oder einer amtlichen Liquidation: 150

e) Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen ausserhalb eines Erbschaftsinventars: 100-2'000

f) Errichtung eines Erbschaftsinventars: 300-10'000

g) Geschäfte, die nicht zur Feststellung des Nachlasses dienen (Begründung einer Dienstbarkeit, einer Grundlast, eines Grundpfandrechtes, eines vormerkbaren Rechtes usw.) entsprechend dem Zeitaufwand: 300-10'000

h) Erbteilung mit Liquidation des Nachlasses: 100-10'000

i) Durchführung einer amtlichen Liquidation, zusätzlich zur Gebühr für die Errichtung eines Erbschaftsinventars: 100-10'000

j) Erbenbescheinigung: 50-1'000

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