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615.11 GTCG CH-SO

§ 19 Gebührentarif (GT) - Genehmigungen

Gebühren der Verwaltung - Gemeinsame Gebühren
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§ 19 GT · Genehmigungen

1. Folgende Gebühr ist geschuldet für die

a) Genehmigung von Reglementen und öffentlich-rechtlichen Verträgen der Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden und öffentlich-rechtlicher Körperschaften: 200-5'000

b) Genehmigung der Statuten von Allmendgenossenschaften, Berg- und Rechtsamegemeinden sowie ähnlichen Korporationen: 200-5'000

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