615.11
GTCG
CH-SO
§ 19 Gebührentarif (GT) - Genehmigungen
Gebühren der Verwaltung - Gemeinsame Gebühren
§ 19 GT · Genehmigungen
1. Folgende Gebühr ist geschuldet für die
a) Genehmigung von Reglementen und öffentlich-rechtlichen Verträgen der Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden und öffentlich-rechtlicher Körperschaften: 200-5'000
b) Genehmigung der Statuten von Allmendgenossenschaften, Berg- und Rechtsamegemeinden sowie ähnlichen Korporationen: 200-5'000