615.11
GTCG
CH-SO
§ 18 Gebührentarif (GT) - Entscheide
Gebühren der Verwaltung - Gemeinsame Gebühren
§ 18 GT · Entscheide
1. Folgende Gebühr ist geschuldet für
a) Verwaltungsrechtliche Entscheide und Beschwerdeentscheide des Regierungsrates, sofern keine spezielle Gebühr vorgesehen ist: 100-7'000
b) Beschwerdeentscheide eines Departementes: 100-4'000
2. Auf eine Entscheidgebühr kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn das Departement für Bildung und Kultur oder der Regierungsrat Schulbeschwerden in erster Instanz entscheidet.