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615.11 GTCG CH-SO

§ 18 Gebührentarif (GT) - Entscheide

Gebühren der Verwaltung - Gemeinsame Gebühren
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§ 18 GT · Entscheide

1. Folgende Gebühr ist geschuldet für

a) Verwaltungsrechtliche Entscheide und Beschwerdeentscheide des Regierungsrates, sofern keine spezielle Gebühr vorgesehen ist: 100-7'000

b) Beschwerdeentscheide eines Departementes: 100-4'000

2. Auf eine Entscheidgebühr kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn das Departement für Bildung und Kultur oder der Regierungsrat Schulbeschwerden in erster Instanz entscheidet.

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