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§ 151 Gebührentarif (GT) - Schiedsgericht in der Kranken- und Unfallversicherung

Gebühren der Gerichte - Verwaltungsgerichtssachen
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§ 151 GT · Schiedsgericht in der Kranken- und Unfallversicherung

1. Die Gebühren für Vermittlungsvorschläge oder Schiedssprüche des Schiedsgerichtes in der Kranken- und Unfallversicherung betragen 500-10'000 Franken.

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