615.11
GTCG
CH-SO
§ 148 Gebührentarif (GT) - Versicherungsgericht
Gebühren der Gerichte - Verwaltungsgerichtssachen
§ 148 GT · Versicherungsgericht
1. Die Spruchgebühr in Fällen leichtsinniger oder mutwilliger Beschwerde- und Prozessführung beträgt 50-600 Franken.