Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
615.11 GTCG CH-SO

§ 148 Gebührentarif (GT) - Versicherungsgericht

Gebühren der Gerichte - Verwaltungsgerichtssachen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (175 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 148 GT · Versicherungsgericht

1. Die Spruchgebühr in Fällen leichtsinniger oder mutwilliger Beschwerde- und Prozessführung beträgt 50-600 Franken.

← § 147 GT Gebührentarif (GT) - Gebührenpflicht § 149 GT →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →