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§ 147 Gebührentarif (GT) - Verwaltungsgericht

Gebühren der Gerichte - Verwaltungsgerichtssachen
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§ 147 GT · Verwaltungsgericht

1. Folgende Gebühren sind geschuldet für

a) Verfahren nach §§ 48 und 49 des Gesetzes über die Gerichtsorganisation vom 13. März 1977 [72] | 50-15'000

b) übrige Verfahren | 30-10'000

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