Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
615.11 GTCG CH-SO

§ 144 Gebührentarif (GT) - Schlichtungsverfahren

Gebühren der Gerichte - Zivilsachen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (175 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 144 GT · Schlichtungsverfahren

1. Für das Schlichtungsverfahren vor den Schlichtungsbehörden ist eine Pauschalgebühr von 200-1'500 Franken geschuldet.

← § 143bis GT Gebührentarif (GT) - Gebührenpflicht § 145 GT →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →